Elektrokontrollen NIV

NIV Elektrokontrollen

Am 1. Januar 2002 wurde die aktuelle Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV), welche sich auf das Elektrizitätsgesetz (EleG) stützt in Kraft gesetzt.

Mit dieser NIV hat der Bundesrat die Verantwortungen klar geregelt und die Verantwortung für die Sicherheit, Mängelfreiheit und den laufenden Unterhalt der elektrischen Installationen ausschliesslich dem Eigentümer der Installation (im Normalfall der Hauseigentümer) übertragen. Dieser muss der Netzbetreiberin oder dem Eidg. Starkstrominspektorat (ESTI) den gefahrenlosen Zustand der Elektroanlagen mit einem Sicherheitsnachweis periodisch bescheinigen.


Was bedeutet das für den Eigentümer?
Er muss auf Verlangen der Netzbetreiberin oder des Eidg. Starkstrominspektorats den Nachweis erbringen, dass seine Elektroinstallationen sicher sind, dies mit dem sogenannten Sicherheitsnachweis (SINA).  

Wann muss dieser Sicherheitsnachweis erbracht werden?
Neue oder geänderte elektrische Installationen müssen mit der Inbetriebnahme durch einen fachkundigen Elektroinstallateur einer konzessionierten Elektrofirma geprüft werden. Wenn alles in Ordnung ist, stellt der Elektroinstallateur auf Grund dieser Prüfung den SINA aus.
Danach erfolgt in regelmässigen Abständen (je nach Anlage 1, 5, 10 oder 20 Jahren) durch die Netzbetreiberin die Aufforderung zur periodischen Elektrokontrolle. Der Anlagebesitzer erteilt dann einem unabhängigen Kontrollorgan wie uns, den Auftrag die Elektroinstallationen zu überprüfen. Bei Mängelfreiheit stellt das unabhängige Kontrollorgan dann dem Anlagebesitzer zu Handen der Netzbetreiberin einen SINA aus.

Was muss bei einer Handänderung beachtet werden?
Elektrische Installationen mit zehn- oder zwanzigjähriger Kontrollperiode müssen bei jeder Handänderung nach Ablauf von fünf Jahren seit der letzten Kontrolle kontrolliert werden.

Was ist eine Kontrollperiode?
Als Kontrollperiode werden die zeitlichen Abstände zwischen den Elektrokontrollen genannt. Diese sind je nach Art der Anlage unterschiedlich, zum Beispiel:
Wohnungsbau 20 Jahre
Gewerbe, Büro, etc. 10 Jahre
Heikle Anlagen und öffentl. Gebäude wie Warenhäuser, Schulen 5 Jahre
Baustellen, Ex-Anlagen, med. Räume 1 Jahr

Hinweis:
Genaue Angaben finden Sie in der NIV

Muss der Eigentümer die technischen Unterlagen aufbewahren?
Die technischen Unterlagen der Installationen (z.B. Schemas, Installationspläne, Betriebsanleitungen, etc.) sind während der ganzen Lebensdauer der Anlage aufzubewahren. Diese werden bei der Erstellung von Anlagen durch den Elektro-Installateur oder -Planer erstellt und dem Eigentümer ausgehändigt.
Der SINA ist bis zu nächsten Periodischen Kontrolle aufzubewahren.

Muss der Mieter Mängel melden?

Der Mieter bzw. der Betreiber einer elektrischen Anlage ist sogar verpflichtet, festgestellte Mängel unverzüglich dem Eigentümer bzw. dessen Vertreter zu melden und deren Behebung zu veranlassen.

Wer ist die Netzbetreiberin?
Die Netzbetreiberin ist das Elektrizitätswerk, welches dem Eigentümer die Stromrechnung schickt.

Was muss der Eigentümer tun, wenn er eine Elektroinstallationen übernimmt?
Übernimmt der Eigentümer eine neue oder geänderte Elektroinstallation vom Elektro-Installateur, so muss er den vom Elektroinstallateur ausgestellten Sicherheitsnachweis (SINA) der Netzbetreiberin einreichen.
Wenn es sich nicht um einen Wohnungsbau handelt, also bei Gewerbe usw. muss zusätzlich ein unabhängiges Kontrollorgan wie wir die Anlage überprüfen.

Was ist ein unabhängiges Kontrollorgan?
Die unabhängigen Kontrollorgane gemäss NIV brauchen für die Ausübung der Kontrolle eine Bewilligung des Eidg. Starkstrominspektorats. Zudem müssen sie erstens eine rechtlich und finanziell unabhängige Organisationseinheit (Firma) bilden, zweitens über einen kalibrierten Messgerätepark verfügen und sich drittens über die bisherige Aus- und Weiterbildung ausweisen.

Wer an der Planung, Erstellung, Änderung oder Instandstellung der zu kontrollierenden Installationen beteiligt war, darf nicht mit der Abnahmekontrolle beauftragt werden.

Wie muss der Eigentümer vorgehen?
Wenn Sie von der Netzbetreiberin eine entsprechende Aufforderung zur Erbringung des Sicherheitsnachweises erhalten haben, übergeben Sie einem unabhängigen Kontrollorgan wie uns die Aufforderung und erteilen damit den Auftrag zur kostenpflichtigen Kontrolle.

 Was passiert wenn es Mängel hat?
In diesem Fall erstellt das unabhängige Kontrollorgan zuerst einen Mängelbericht und übergibt diesen dem Anlagebesitzer. Dieser muss die Mängel dann durch eine konzessionierte Elektrofirma beheben lassen. Danach erstellt das unabhängige Kontrollorgan den SINA.

Hinweis: Das unabhängige Kontrollorgan darf die Mängel nicht selber beheben!

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